Wir sind immer für Sie da!
Um Angehörigen, die einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, die Möglichkeit zu geben, einmal Urlaub zu machen oder um zu helfen, wenn durch plötzliche Krankheit die Pflege vorüber- gehend nicht geleistet werden kann, gibt es in unseren Einrichtungen eine Reihe von sogenannten Kurzzeitpflegeplätzen.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz besteht auch hier für Versicherte bei der jeweiligen Pflegekasse ein Leistungsanspruch auf Übernahme von Kostenanteilen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie durch unsere Aufnahme und Beratung: Tel. (02 21) 4 98 53 08 Tel. (02 21) 4 98 52 15
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