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Die Kosten im Altenheim

Die Pflegevergütung in den Heimen setzt sich zusammen aus:
- Entgeld für Unterkunft.
- Entgeld für Verpflegung
- Entgeld für Pflegekosten, unterteilt nach der festgestellten Pflegestufe 0, I, II, oder III.

Über den Versorgungs- und Vergütungsvertrag werden die Pflegesätze zu den Hotel- und Pflegekosten für feste Zeitabschnitte
- meistens jährlich - nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Heim, Landesverband der Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger,
in Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, abgestimmt und festgelegt.
Die Höhe der Investitionskosten wird ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften festgesetzt.
Während die Hotelkosten und die Investitionskosten für jeden Heimplatz gleich hoch sind, richtet sich die Höhe der Pflegekosten
nach der für den Heimbewohner festgestellten Pflegestufe. Die Heimpflegekosten können für pflegeversicherte Bewohner mit den
Pflegestufen I, II oder III teilweise durch Leistungen der Pflegekasse und auch durch das Pflegewohngeld gedeckt werden.