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Unterlagen für den Antrag auf Sozialhilfe

Ihr Sozialhilfeantrag hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die maßgebliche Vermögensfreigrenze
von 2.600,— EUR bzw. bei Ehegatten von 3.200,— EUR nicht wesentlich überschritten wird.
Liegt das Vermögen unter 10.000,— EUR, besteht Anspruch auf Pflegewohngeld.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
-    Personalausweis, Schwerbehindertenausweis
-    Vollmacht bzw. Bestallungsurkunde
-    Heimnotwendigkeitsbescheinigung
-    Bescheid der Pflegekasse (Gutachten bei Erhalt bitte nachreichen)
-    Einkommensnachweise
-    letzte Rentenerhöhungsmitteilung
-    Werksrentenbescheid
-    Nachweis über sonstige laufende Einkünfte (z. B. Blindengeld, Leibrente etc.)
-    Vermögensnachweise
-    Girokontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung
-    Sparbücher (bitte Zinsen nachtragen lassen)
-    Wertpapiere
-   Genossenschaftsanteile
-    Unterlagen über sonstige Sparanlagen
-    Falls Schenkungen oder Übertragungen von Vermögenswerten innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgten,
Kopien der entsprechenden Verträge.
-    Unterlagen über zustehende Nießbrauch-, Altenteil- oder Wohnrechte
-    Bei Eheleuten: Nachweis sämtlicher Versicherungen bzw. Belastungen
-    Kopien sämtlicher Sterbe- bzw. Lebensversicherungspolicen (auch bei Beitragsfreistellung)
und Bescheinigung der Versicherung über den aktuellen Rückkaufwert,
einschließlich Überschussbeteiligung und der Leistung im Todesfall



Örtlicher Sozialhilfeträger:
Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln